Die genaue Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Vermietung ist in der Praxis nicht immer ganz einfach, da es hier keine gesetzlichen eindeutigen Vorgaben gibt. Eine möblierte Wohnung wird in der Regel dann als gewerbliche Vermietung betrachtet, wenn sie nicht zu Wohnzwecken, sondern für eine Art von kurzfristiger Nutzung, beispielsweise für Ferienwohnungen vermietet wird. Folgende Kriterien sprechen für eine gewerbliche Vermietung:
Kurzfristige Vermietung
Wenn die Wohnung für eine kurze Dauer (häufig weniger als 6 Monate) vermietet wird, vor allem an wechselnde Mieter, kann dies als gewerbliche Vermietung gelten. Dies ist beispielsweise der Fall bei Ferienwohnungen oder Airbnb-Vermietungen.
Wiederholte Vermietungen
Wenn eine Wohnung regelmäßig und dauerhaft an wechselnde Mieter tage oder wochenweise vermietet wird, spricht man von einer gewerblichen Vermietung, unabhängig davon, ob sie möbliert oder unmöbliert ist.
Hotelähnliche Zusatzleistungen
Auch wenn zusätzliche Dienstleistungen wie Reinigung oder Wäschewechsel angeboten werden, kann dies die gewerbliche Natur der Vermietung unterstützen.
Längerfristige Nutzung für Geschäftsreisende oder Touristen
Wenn die möblierte Wohnung vor allem für Geschäftsreisende oder Touristen gedacht ist, gilt dies ebenfalls als gewerbliche Vermietung, auch wenn die Mietdauer länger als bei einer klassischen Ferienwohnung (wochenweise) ist.
Personal für die Vermietung
Sollte für die Vermietung Personal angestellt sein (z. B. Rezeption im Gebäude), dann ist dies ein Faktor für eine gewerbliche Vermietung
Eine detaillierte rechtliche Einordnung sollte idealerweise mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt geklärt werden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden.