Ja, in Deutschland kannst du die Kosten für die Einrichtung einer möblierten Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen, wenn die Wohnung vermietet wird. Hier sind einige wichtige Punkte, die du beachten solltest:
Betriebsausgaben: Wenn du die möblierte Wohnung vermietest, gelten die Kosten für Möbel und Einrichtungsgegenstände als Betriebsausgaben. Diese kannst du in deiner Steuererklärung geltend machen.
Abschreibung: Die Anschaffungskosten für Möbel und Einrichtungsgegenstände können in der Regel über einen Zeitraum von mehreren Jahren abgeschrieben werden. Die Abschreibungsdauer beträgt in der Regel 7 Jahre für bewegliche Wirtschaftsgüter.
Rechnungen aufbewahren: Es ist wichtig, alle Rechnungen und Belege für die Anschaffung der Möbel und Einrichtungsgegenstände aufzubewahren, da du diese als Nachweis für das Finanzamt benötigst.
Nutzung der Wohnung: Die steuerlichen Absetzmöglichkeiten gelten nur, wenn die Wohnung tatsächlich vermietet wird. Wenn du die Wohnung selbst nutzt, sind die Kosten in der Regel nicht absetzbar.
5.Beratung durch einen Steuerberater: Da die steuerlichen Regelungen komplex sein können, ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass du alle möglichen Abzüge korrekt geltend machst und die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen einhältst.
Indem du diese Punkte berücksichtigst, kannst du möglicherweise von steuerlichen Vorteilen profitieren, wenn du eine möblierte Wohnung vermietest.