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Wie lange Besuch in einer Mietwohnung?

In einer Mietwohnung ist der Aufenthalt von Besuch grundsätzlich erlaubt, solange bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Derzeit gibt jedoch keine gesetzliche feste Grenze, wie lange ein Besuch in einer Mietwohnung bleiben darf. Es gibt jedoch einige wichtige Aspekte zu beachten: 1. Kein Recht auf dauerhaften Aufenthalt Besucher dürfen nicht dauerhaft in der Wohnung bleiben, ohne dass dies vom Vermieter ausdrücklich erlaubt wird. Ein dauerhafter Aufenthalt würde in der Regel als unzulässige Untervermietung gewertet werden, wenn der Mieter keine Erlaubnis dafür eingeholt hat. Bei einer dauerhaften Nutzung könnte der Vermieter dies als Vertragsverletzung ansehen. 2. Frequenz und Dauer des Besuchs Wenn es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt handelt, ist dieser in der Regel kein Problem. Ein Besuch über einige Tage oder Wochen (z. B. ein paar Wochenenden oder Ferien) ist in der Regel zulässig, solange der Mieter weiterhin die Kontrolle über die Wohnung behält und nicht in eine Art „Untervermietung“ übergeht. Das bedeutet, dass der Besuch nicht in den Mietvertrag eingreift und keine zusätzlichen Verpflichtungen für den Vermieter entstehen. 3. Vermieter benachrichtigen Wenn ein Besuch länger als gewöhnlich dauert oder es sich um eine größere Anzahl von Gästen handelt, sollte der Mieter den Vermieter im Voraus benachrichtigen, um Missverständnisse zu vermeiden. Insbesondere bei längeren Aufenthalten von Besuchern oder Übernachtungsgästen, die den Mieter regelmäßig über mehrere Wochen hinweg begleiten, ist es ratsam, den Vermieter darüber zu informieren. Hier kann auch zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden, dass bei einem länger als gewöhnlichen Besuch eine Pauschale für Strom, Wasser und Heizung aufgrund des höheren Nebenkostenverbrauchs gezahlt werden soll. 4. Nutzung der Wohnung Besucher dürfen die Wohnung in der Regel nicht kommerziell oder gewerblich nutzen. Sollte der Besuch derart intensiv sein, dass er die Nutzung der Wohnung als „private“ Wohnstätte beeinträchtigt (z. B. wenn der Besuch dauerhaft dort wohnt und auch keine privaten Interessen verfolgt), könnte dies als gewerblich oder als unerlaubte Nutzung angesehen werden. Fazit: Es gibt keine genaue gesetzliche Regelung für die Dauer von Besuchen in einer Mietwohnung, jedoch sollten Mieter darauf achten, dass der Besuch keinen dauerhaften Charakter annimmt und nicht die vertraglich vereinbarten Bedingungen (z. B. Untervermietung) verletzt. Bei längeren Aufenthalten oder mehreren Gästen sollte der Mieter den Vermieter informieren, um Konflikte zu vermeiden.

7.4.2025

Wann gilt eine Vermietung als gewerblich?

Die genaue Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Vermietung ist in der Praxis nicht immer ganz einfach, da es hier keine gesetzlichen eindeutigen Vorgaben gibt. Eine möblierte Wohnung wird in der Regel dann als gewerbliche Vermietung betrachtet, wenn sie nicht zu Wohnzwecken, sondern für eine Art von kurzfristiger Nutzung, beispielsweise für Ferienwohnungen vermietet wird. Folgende Kriterien sprechen für eine gewerbliche Vermietung: Kurzfristige Vermietung Wenn die Wohnung für eine kurze Dauer (häufig weniger als 6 Monate) vermietet wird, vor allem an wechselnde Mieter, kann dies als gewerbliche Vermietung gelten. Dies ist beispielsweise der Fall bei Ferienwohnungen oder Airbnb-Vermietungen. Wiederholte Vermietungen Wenn eine Wohnung regelmäßig und dauerhaft an wechselnde Mieter tage oder wochenweise vermietet wird, spricht man von einer gewerblichen Vermietung, unabhängig davon, ob sie möbliert oder unmöbliert ist. Hotelähnliche Zusatzleistungen Auch wenn zusätzliche Dienstleistungen wie Reinigung oder Wäschewechsel angeboten werden, kann dies die gewerbliche Natur der Vermietung unterstützen. Längerfristige Nutzung für Geschäftsreisende oder Touristen Wenn die möblierte Wohnung vor allem für Geschäftsreisende oder Touristen gedacht ist, gilt dies ebenfalls als gewerbliche Vermietung, auch wenn die Mietdauer länger als bei einer klassischen Ferienwohnung (wochenweise) ist. Personal für die Vermietung Sollte für die Vermietung Personal angestellt sein (z. B. Rezeption im Gebäude), dann ist dies ein Faktor für eine gewerbliche Vermietung Eine detaillierte rechtliche Einordnung sollte idealerweise mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt geklärt werden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden.

21.3.2025

Kann ich die Einrichtung einer möblierten Wohnung von der Steuer absetzen?

Ja, in Deutschland kannst du die Kosten für die Einrichtung einer möblierten Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen, wenn die Wohnung vermietet wird. Hier sind einige wichtige Punkte, die du beachten solltest: Betriebsausgaben: Wenn du die möblierte Wohnung vermietest, gelten die Kosten für Möbel und Einrichtungsgegenstände als Betriebsausgaben. Diese kannst du in deiner Steuererklärung geltend machen. Abschreibung: Die Anschaffungskosten für Möbel und Einrichtungsgegenstände können in der Regel über einen Zeitraum von mehreren Jahren abgeschrieben werden. Die Abschreibungsdauer beträgt in der Regel 7 Jahre für bewegliche Wirtschaftsgüter. Rechnungen aufbewahren: Es ist wichtig, alle Rechnungen und Belege für die Anschaffung der Möbel und Einrichtungsgegenstände aufzubewahren, da du diese als Nachweis für das Finanzamt benötigst. Nutzung der Wohnung: Die steuerlichen Absetzmöglichkeiten gelten nur, wenn die Wohnung tatsächlich vermietet wird. Wenn du die Wohnung selbst nutzt, sind die Kosten in der Regel nicht absetzbar. 5.Beratung durch einen Steuerberater: Da die steuerlichen Regelungen komplex sein können, ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass du alle möglichen Abzüge korrekt geltend machst und die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen einhältst. Indem du diese Punkte berücksichtigst, kannst du möglicherweise von steuerlichen Vorteilen profitieren, wenn du eine möblierte Wohnung vermietest.

17.3.2025

Die neue Grundsteuerberechnung

Wie wird die Grundsteuer berechnet? Die Grundsteuer wird in Deutschland auf Basis eines dreistufigen Verfahrens berechnet: Ermittlung des Grundsteuerwerts: Zunächst wird der Grundsteuerwert ermittelt, der auf dem Wert des Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude basiert. Dieser Wert wird durch die Anwendung von Bewertungsverfahren, die in den jeweiligen Bundesländern festgelegt sind, bestimmt. Dabei spielen Faktoren wie die Lage, die Größe und die Art der Nutzung des Grundstücks eine Rolle. Festsetzung des Steuermessbetrags: Der Grundsteuerwert wird dann mit einem Steuermesssatz multipliziert, der in der Regel bei 0,35 % liegt. Dieser Steuermessbetrag ist ein wichtiger Bestandteil der Berechnung. Berechnung der Grundsteuer: Schließlich wird der Steuermessbetrag mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert. Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde und kann erheblich unterschiedlich sein. Diese Schritte führen zur endgültigen Höhe der Grundsteuer, die ein Eigentümer zahlen muss. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Berechnungsmethoden und -werte je nach Bundesland und Gemeinde variieren können. Warum gibt es soviele Probleme mit der neuen Grundsteuerberechnung? Die Probleme mit der neuen Grundsteuerberechnung ergeben sich aus mehreren Faktoren. Erstens gab es viele Änderungen in den gesetzlichen Vorgaben, die eine Anpassung der Berechnungsmethoden erforderlich machten. Zweitens sind die neuen Bewertungsverfahren oft komplex und für viele Eigentümer schwer verständlich. Zudem haben viele Kommunen Schwierigkeiten, die neuen Daten rechtzeitig zu erfassen und umzusetzen. Auch die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern tragen zur Verwirrung bei. All diese Aspekte führen dazu, dass viele Menschen unsicher sind und Fragen zur neuen Grundsteuerberechnung haben. Wird die Grundsteuer auch bei einer möblierten Wohnung berechnet? Ja, die Grundsteuer wird auch für möblierte Wohnungen berechnet. Die Grundsteuer bezieht sich auf das Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude, unabhängig davon, ob diese möbliert sind oder nicht. Die Möbel und Einrichtungsgegenstände selbst haben keinen Einfluss auf die Grundsteuerberechnung, da die Steuer auf den Wert des Grundstücks und der Immobilie basiert.

21.2.2025

Zweckentfremdung von Wohnraum

In Köln, wie in vielen anderen Städten, gibt es Regelungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum. Zweckentfremdung bezieht sich auf die Nutzung von Wohnraum für andere Zwecke als das Wohnen, beispielsweise für touristische Vermietungen über Kurzzeitvermietungs-Plattformen. Die Stadt Köln hat Maßnahmen ergriffen, um die Zweckentfremdung von Wohnraum zu regulieren und zu verhindern, dass Wohnraum verloren geht, insbesondere in einem angespannten Wohnungsmarkt. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten: Genehmigungspflicht: In vielen Fällen ist eine Genehmigung erforderlich, um Wohnraum für andere Zwecke zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die kurzfristige Vermietung an Touristen. Meldung bei der Stadt: Vermieter müssen sich bei der Stadt melden, wenn sie Wohnraum zweckentfremden möchten. Dies hilft der Stadt, einen Überblick über die Nutzung von Wohnraum zu behalten. Bußgelder: Wer gegen die Regelungen zur Zweckentfremdung verstößt, kann mit Bußgeldern belegt werden. Die Stadt Köln hat in der Vergangenheit auch Maßnahmen ergriffen, um gegen illegale Zweckentfremdungen vorzugehen. Schutz des Wohnraums: Die Regelungen zielen darauf ab, den Wohnraum für die ansässige Bevölkerung zu schützen und sicherzustellen, dass genügend Wohnraum zur Verfügung steht. Wenn du in Köln wohnst oder planst, Wohnraum zu vermieten, ist es wichtig, sich über die aktuellen Regelungen zur Zweckentfremdung zu informieren und sicherzustellen, dass du alle erforderlichen Genehmigungen einholst. Hinweis: Bei HC24 werden in den betroffenen Städten keine Vermietungen aus touristischen Gründen getätigt und es erfolgen auch keine Kurzzeitvermietungen.

5.2.2025

Warum sollte ich eine möblierte Wohnung mieten?

Eine möblierte Wohnung bietet einige Vorteile gegenüber einer unmöblierten Wohnung. Zum einen ist der Umzug oft einfacher und schneller, da du keine Möbel transportieren oder kaufen musst. Das ist besonders praktisch für Menschen, die nur vorübergehend in einer Stadt sind, wie zum Beispiel Studenten oder Berufspendler. Außerdem sind möblierte Wohnungen oft sofort bezugsfertig, was bedeutet, dass du direkt einziehen kannst, ohne Zeit und Geld in die Einrichtung investieren zu müssen. Das kann auch helfen, die Kosten für Umzüge und Möbelkäufe zu sparen. Ein weiterer Vorteil ist, dass möblierte Wohnungen oft eine flexible Mietdauer bieten, was dir mehr Freiheit gibt, je nach Lebenssituation zu entscheiden, wie lange du bleiben möchtest. Insgesamt bieten möblierte Wohnungen eine bequeme und unkomplizierte Wohnlösung, besonders für Menschen mit einem hektischen Lebensstil. Wie sind möblierte Wohnungen ausgestattet? Möblierte Wohnungen sind in der Regel mit den grundlegenden Möbeln und Einrichtungsgegenständen ausgestattet, die du für einen komfortablen Aufenthalt benötigst. Dazu gehören normalerweise: Möbel: Ein Bett, ein Tisch, Stühle, ein Sofa oder eine Couch sowie eventuell Regale oder Kommoden. Küchenausstattung: In der Regel sind Küchen mit grundlegenden Geräten wie einem Kühlschrank, einem Herd, einer Mikrowelle und manchmal auch einer Spülmaschine ausgestattet. Geschirr, Besteck und Kochutensilien sind oft ebenfalls vorhanden. Badezimmer: Badezimmer sind in der Regel mit den notwendigen Sanitäranlagen ausgestattet, und unsere möblierten Wohnungen bieten auch Handtücher. Dekoration: Viele möblierte Wohnungen haben auch dekorative Elemente wie Vorhänge, Teppiche, Bilder oder Pflanzen, um eine wohnliche Atmosphäre zu schaffen. Elektronik: Oft sind auch elektronische Geräte wie Fernseher, WLAN-Router und Waschmaschinen vorhanden. Die genaue Ausstattung kann je nach Vermieter und Wohnung variieren, aber im Allgemeinen sind möblierte Wohnungen so eingerichtet, dass du dich sofort wohlfühlen und deinen Alltag problemlos gestalten kannst.

5.2.2025

Die Bereitstellung von Internet erhöht die Attraktivität einer möblierten Wohnung

Vermieter sollten in einer möblierten Wohnung Internet bereitstellen, da dies heutzutage zu den grundlegenden Annehmlichkeiten gehört, die Mieter erwarten. Hier sind einige Gründe, warum Vermieter Internet in ihren möblierten Wohnungen bereitstellen sollten: Attraktivität für potenzielle Mieter:** In einer zunehmend digitalisierten Welt ist ein schneller und zuverlässiger Internetzugang für viele Mieter ein Muss. Dadurch dass Vermieter Internet bereitstellen, erhöhen sie die Attraktivität ihrer Wohnung und ziehen potenzielle Mieter an. Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt**: In Gegenden, in denen mehrere Wohnungen um Mieter konkurrieren, kann das Angebot von Internet den Unterschied ausmachen. Vermieter, die Internet bereitstellen, haben einen Wettbewerbsvorteil gegenüber solchen, die dies nicht tun. Erhöhte Mietpreise:** Vermieter könnten die Miete leicht erhöhen, um die Kosten für das Internet zu decken. Viele Mieter wären bereit, etwas mehr zu zahlen, um ein möbliertes Zuhause mit Internetzugang zu haben. Vereinfachung des Vermietungsprozesses:** Wenn Vermieter Internet in den Wohnungen bereitstellt, entfällt für die Mieter der zusätzliche Aufwand, einen separaten Internetanbieter zu finden, einen Vertrag abzuschließen und die Installation zu organisieren. Dies kann den Vermietungsprozess für beide Seiten vereinfachen. Langfristige Mieterbindung:** Indem Vermieter Internet als Teil des Mietpakets anbieten, können sie langfristige Mieterbindung fördern. Mieter, die mit dem Service zufrieden sind, sind eher geneigt, länger zu bleiben und die Wohnung nicht so schnell zu wechseln. Bessere Kontrolle über die Internetnutzung:** Durch die Bereitstellung von Internet können Vermieter die Qualität und Sicherheit des Internetzugangs in ihrer Wohnung besser kontrollieren. Sie können beispielsweise bestimmte Websites blockieren, um die Sicherheit ihrer Mieter zu gewährleisten. Insgesamt ist die Bereitstellung von Internetzugang in möblierten Wohnungen ein win-win-Szenario für Vermieter und Mieter. Es erhöht die Attraktivität der Wohnung, erleichtert den Vermietungsprozess und fördert langfristige Mieterbindung. Sie sind Vermieter von HC24 und möchten Internet mitanbieten? Gerne stellen wir Ihnen eine Internetnutzungsvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Mieter zur Verfügung.

2.4.2024

Neue HC24 Homepage ist online – persönlich, einfach, gut!

Endlich ist es soweit! Wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen unsere neue Homepage mit vielen neuen Funktionen präsentieren können. In frischem modernem Design in unseren HC24-Farben und ansprechenden schönen Bildern wurde ein neuer übersichtlicher Web-Auftritt geschaffen. Dieser soll es sowohl potentiellen Mietern als auch Vermietern ermöglichen, schnell und einfach Informationen über unsere Dienstleistung als Vermittler von Wohnungen auf Zeit zu erhalten. Um nur ein neues Feature zu erwähnen: Floating Labels im Suchauftrag sorgen auf den mobilen Bildschirmen für Platzersparnis, man muss nicht denken, nur tippen, und das Auge freut sich auch. Interessierte Mieter finden mühelos über die Suchleiste alle angebotenen Wohnungen, können selbst nach ihren Wunschkriterien filtern und in unserem Angebot stöbern. Mit wenigen Klicks können einzelne Wohnungen direkt angefragt werden oder ganz unkompliziert ein Suchauftrag erteilt werden, so dass wir passende Angebote für unsere Kunden auswählen können. Dabei ist es möglich erforderliche Dokumente hochzuladen oder weitere Informationen herunterzuladen. Wohnungs- oder Hauseigentümer finden Wissenswertes rund um die Vermietung von möblierten Wohnungen kompakt zusammengestellt auf unseren neu gestalteten Seiten. Von den Vorteilen einer Zusammenarbeit mit HC24 über unsere Leistungen bis hin zum Ablauf der Vermittlung und häufigen Fragen – Vermieter erhalten einen schnellen Überblick über unser Unternehmen und unsere umfangreichen Services. Gerne können Anbieter von Wohnraum auch eine unverbindliche Anfrage stellen oder unser Schnellanfrage-Formular nutzen. HC24 setzt sich schnellstmöglich mit potentiellen Vermietern in Verbindung. Auf unserer Homepage sind 15 HC24 Niederlassungen aus ganz Deutschland vertreten. Über die neu gestalteten Städte- und Kontaktseiten können Interessenten erste Eindrücke der Städte sammeln und sich schnell mit den einzelnen Agenturen vor Ort in Verbindung setzen. So steht der unkomplizierten Vermietung und Anmietung von Wohlfühl-Wohnungen nichts im Wege. Viel Spaß beim Entdecken! Ihr HC24 Team

4.9.2023

Versicherungen für HC24 Vemieter

Seit 01.01.2021 bietet HC24 in Zusammenarbeit mit der ERGO ein besonderes, speziell für HC24-Wohnungen entworfenes Absicherungskonzept an. Darüberhinaus bietet die ERGO unseren Kunden, Vermieter und Mieter, vielfältige Versicherungsleistungen mit Sonderkonditionen! Alle HC24- Vorteile auf einen Blick: Fester Ansprechpartner in allen Versicherungsfragen Kurze Wege zur Agentur (Telefon, Email, WhatsApp, Facebook, Instagram...) bedarfsgerechter Versicherungsschutz für Vermieter wie auch Mieter reibungslose und schnelle Schadenregulierung Warum benötigen HC24-Vermieter die abgestimmten ERGO-Versicherungslösungen? Vermietung und Komplettmöblierung der Wohnungseinrichtungen müssen berücksichtigt werden! In einer vermieteten und möblierten Wohnung können diverse Schadensfälle entstehen, welche durch Vermieter, wie auch Mieter abgesichert sein sollten um finanzielle Belastungen und existenzielle Bedrohungen auf beiden Seiten zu vermeiden. Welche Vorteile haben die HC24-Vermieter durch die ERGO-Versicherungslösungen? Sonderkonditionen für HC24 Vermieter Experteneinschätzung für alle Versicherungsbelange Ihrer Wohneinheit Schadenservice und Vertragsbearbeitung durch einen zentralen Ansprechpartner Welche Schadensfälle können denn überhaupt eintreten? Haftpflichtschäden Feuer- und Brandschäden Leitungswasserschäden Einbruch-Diebstahl und Vandalismusschäden Sturmschäden Glasschäden Weitere Informationen finden Sie unter unserer Kooperationsseite. Das Team der Ergo Scheuen Sie sich nicht und kontaktieren die ERGO direkt. Erreichen können Sie unseren Kooperationspartner am schnellsten und einfachsten über das Kontaktformular.

31.8.2023

Die Wohnungsgeberbestätigung.

Die Wohnungsgeberbestätigung, auch als Vermieterbescheinigung bekannt, ist ein Dokument, das in einigen Ländern (wie Deutschland) von Vermietern ausgestellt werden muss, wenn ein Mieter in eine neue Wohnung zieht. Diese Bestätigung dient dazu, den Einwohnermeldebehörden Informationen über den Wohnungswechsel zur Verfügung zu stellen. Hier sind die grundlegenden Informationen, die in einer Wohnungsgeberbestätigung enthalten sein sollten: Vermieterinformationen: Name, Adresse und Kontaktdaten des Vermieters (Wohnungsgebers) Mieterinformationen: Name, ggf. Geburtsdatum und Anschrift des Mieters Wohnungsdaten: Adresse der vermieteten Wohnung, Wohnungsnummer (falls vorhanden), Mietbeginn Unterschrift des Vermieters: Die Wohnungsgeberbestätigung muss vom Vermieter unterzeichnet sein, um ihre Gültigkeit zu haben. Die Wohnungsgeberbestätigung dient dazu, den Wohnortwechsel eines Mieters bei den zuständigen Behörden anzumelden. In einigen Ländern, wie Deutschland, ist der Mieter gesetzlich verpflichtet, sich innerhalb einer bestimmten Frist (normalerweise innerhalb von 14 Tagen) nach Einzug in die neue Wohnung bei den örtlichen Einwohnermeldebehörden anzumelden. Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ist oft Teil dieses Anmeldeprozesses. Die genauen Anforderungen für die Wohnungsgeberbestätigung können je nach Land und Gesetzgebung variieren. Es ist wichtig, sich über die lokalen Vorschriften und Anforderungen zu informieren, um sicherzustellen, dass die Wohnungsgeberbestätigung korrekt ausgestellt und eingereicht wird. In einigen Fällen kann es auch notwendig sein, Kopien der Wohnungsgeberbestätigung für andere Zwecke, wie zum Beispiel die Anmeldung von Strom- oder Gasverträgen, vorzulegen.

25.8.2023

Wozu dient ein Wohnungsübergabeprototkoll?

Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist ein Dokument, das bei der Übergabe einer Wohnung von einem Vermieter an einen Mieter oder umgekehrt verwendet wird. Es dient dazu, den Zustand der Wohnung sowie eventuelle Mängel oder Schäden festzuhalten, um Missverständnisse und Konflikte zwischen den Parteien zu vermeiden. Hier sind die grundlegenden Elemente und Informationen, die in einem Wohnungsübergabeprotokoll enthalten sein sollten: Datum und Beteiligte: Das Datum der Wohnungsübergabe und die Namen und Kontaktdaten des Vermieters und des Mieters. Adresse der Wohnung: Die genaue Adresse der vermieteten Wohnung mit evtl. Wohnungsnummer Allgemeiner Zustand: Eine allgemeine Beschreibung des Zustands der Wohnung, einschließlich Sauberkeit, Geruch und Gesamtzustand. Inventarliste: Eine Liste der Möbel, Geräte und anderen Einrichtungsgegenstände, die sich in der Wohnung befinden und im Mietvertrag enthalten sind. Mängel und Schäden: Eine detaillierte Auflistung von vorhandenen Mängeln, Schäden oder Abnutzungserscheinungen in der Wohnung. Hierzu gehören beispielsweise Kratzer, Flecken, Risse, defekte Geräte usw. Es ist ratsam, Mängel zu fotografieren und zu beschreiben. Zählerstände: Die aktuellen Zählerstände für Strom, Wasser und ggf. Gas, wenn diese von den Mietern abgerechnet werden. Schlüsselübergabe: Die Anzahl der übergebenen Schlüssel, einschließlich der Hausschlüssel, Wohnungsschlüssel, Keller- oder Speicherschlüssel usw. Unterschriften: Unterschriften sowohl des Vermieters als auch des Mieters, um zu bestätigen, dass beide Parteien mit dem Inhalt des Protokolls einverstanden sind. Fotos: Fotos, die den Zustand der Wohnung, der Möbel und eventueller Schäden dokumentieren, können dem Protokoll beigefügt werden. Unterschrift eines Zeugen: Wenn möglich, kann ein neutraler Dritter als Zeuge anwesend sein und das Protokoll mit seiner Unterschrift bestätigen. Ein Wohnungsübergabeprotokoll dient dazu, Klarheit und Transparenz zu schaffen, um späteren Streitigkeiten über den Zustand der Wohnung vorzubeugen. Sowohl Vermieter als auch Mieter sollten das Protokoll sorgfältig durchgehen, bevor sie es unterzeichnen, und gegebenenfalls Ergänzungen oder Korrekturen vornehmen. Beide Parteien sollten eine Kopie des Protokolls aufbewahren, um im Bedarfsfall darauf zurückgreifen zu können.

25.8.2023